Allgemeine Geschäftbedingungen für den Gebrauch von einem “Segway™”

MEETINCS S.A. stellt Kunden Segways™ für begleitete Touren von verschiedenen Orten in Luxemburg aus oder in angrenzenden Ländern zur Verfügung. Die Benutzung des Segway™ ist dabei weiterhin der Straßenverkehrsordnung des Landes, in dem es verwendet wird, unterworfen.

Im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird MEETINCS S.A. „der Veranstalter“ und der Kunde „der Benutzer/Teilnehmer“ genannt.

  1. Teilnahmebedingungen

Das Mindestalter ist auf das vollendete 14. Lebensjahr sowie die Kenntnis der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Der Benutzer/Teilnehmer muss stets einen gültigen Personalausweis bei sich tragen. Das Mindestgewicht beträgt 45 kg, und das Höchstgewicht zum Fahren eines Segway darf nicht als 118 kg betragen.

Ein Benutzer/Teilnehmer mit schweren chronischen Erkrankungen muss vorher den Veranstalter kontaktieren, um etwaige Risiken zu auszuräumen. Schwangere sowie Personen mit einer Behinderung sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Das Fahren im Zustand der Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss ist in allen Fällen verboten. Beim Benutzen des Segway™ muss der vom Veranstalter gestellte Helm zwingend getragen werden.

Vor der Abfahrt bestätigt der Benutzer/Teilnehmer, dass er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Benutzer/Teilnehmer muss sich an die Anweisungen unserer Fahrlehrer richten. Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs oder einem Unfall ist einzig und allein der Fahrer des Segway verantwortlich und haftet für etwaige Schäden und deren Kosten. Durch die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entbindet der Benutzer/Teilnehmer den Veranstalter von jeder Haftung in einem Streitfall mit einem Dritten, der beim Fahren eines Segway™ aufgetreten ist.

  1. Buchung und Benutzung

Die Buchung ist direkt über die Internetseite www.segwaytours.lu oder durch die Anmeldung eines ‘Firmen’-Angebots oder vor Ort durch die Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Man muss sich zehn Minuten vor Abfahrt der Tour eingefunden haben. Bei Verspätung oder Abwesenheit wird das Recht auf Teilnahme widerrufen.

Vor der Abfahrt erhält der Benutzer/Teilnehmer genaue und hinreichende Sicherheitsanweisungen. Die Teilnahme an diesen Anweisungen ist zwingend erforderlich. Wenn der Veranstalter bei der Anweisung Zweifel über die Fähigkeit des Benutzers/Teilnehmers hat, dass er das Segway™ beherrscht, und wenn diese Zweifel nicht ausgeräumt werden können, wird das Recht auf Teilnahme widerrufen. Wenn der Benutzer/Teilnehmer während der Tour deren einwandfreien Ablauf stört oder sich nicht an die Anweisungen der Fahrlehrer hält, kann er vor Ort von der Tour ausgeschlossen werden. Bei einem Ausschluss von der Tour hat der Benutzer/Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung des Preises für die Tour.

Die Bekleidung des Benutzers/Teilnehmers muss an die Wettervorhersagen angepasst sein. Sportschuhe (Turnschuhe, Wanderschuhe) sind erforderlich: keine Badelatschen, Espadrilles, Schuhe mit hohen Absätzen, Ballerinas,… Es ist verboten, während der Fahrt zu trinken, zu essen, zu rauchen, ein Smartphone, einen Fotoapparat oder eine Kamera zu benutzen. Während der gesamten Tour haben Fußgänger stets Vorfahrt. Es ist unabhängig vom Zeitpunkt der Tour verboten, die vom Fahrlehrer geplante Strecke zu verlassen, die Gruppe zu verlassen oder sich von ihr zu entfernen sowie die anderen Segway™ zu überholen. Die Nichteinhaltung dieser Anweisungen hat den Ausschluss von der Tour zur Folge. Die Durchführung der Tour ist bei starkem Regen oder extrem niedrigen Temperaturen gefährdet. Nur der Veranstalter entscheidet,spätestens drei Stunden vor der Abfahrt über die Durchführung oder denAufschub der Tour auf ein anderes Datum. Bei einem Aufschub der Fahrt wird dem Benutzer/Teilnehmer die Teilnahme an einer gleichwertigen Tour zu einem späteren festzulegendem Datum, sofern Plätze verfügbar sind, angeboten oder er erhält einen Gutschein, der innerhalb von drei Monaten einzulösen ist aber nicht später als der 15. November des selben Jahres,. Der Aufschub seitens des Veranstalters wegen schlechten Wetters eröffnet keinen Anspruch auf Teil- oder Integralerstattung des Preises oder eine etwaige Entschädigung.

Wenn sich bei einem Ausflug die Fortsetzung als schwer durchführbar erweisen sollte, können die Fahrlehrer die Strecke verkürzen oder abändern. Wenn die Gefahr besteht, dass die Zeit des Ausflugs überschritten wird, können die Fahrlehrer ebenfalls die Strecke anpassen. Die Route kann ohne Vorankündigung geändert werden.

Wenn während oder vor der Tour ein Segway™ aufgrund einer Panne oder eines technischen Fehlers repariert werden muss oder die Durchführung des Ausflugs deswegen unmöglich wird, erhält der Benutzer/Teilnehmer entweder die Eintragung zu einem Ersatzdatum (sofern Plätze vorhanden sind) oder die Erstattung seiner Buchung oder einen Gutschein in demselben Wert, der drei Monate lang gültig ist.

Die Erstattung oder Stornierung von Buchungen, die über das Buchungssystem oder auf anderem Wege vorgenommen wurden, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Jeder Buchungsauftrag ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung. Bei einer Änderung des Datums oder einer Stornierung der Tour seitens des Veranstalters aus anderen Gründen als Witterung oder technischen Gründen erhält der Kunde eine Erstattung seiner Buchung.

  • 3. Haftungsausschluss-Klausel

„Die Segway™-Nutzung, das Betreten bzw. Befahren der Strecke und der Aufenthalt darauf sowie die Teilnahme an jeglichen Segway™-Aktivitäten erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr des Nutzers/Teilnehmers, d.h. auf dessen eigene Verantwortung, und zwar in allen Formen. Das Fahren des Segway™ sowie die Teilnahme an einem Ausflug oder einer anderen Aktivität mit dem Segway™ sind nur für den Benutzer/Teilnehmer erlaubt, der diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und sie unterzeichnet hat. Bei einer Anmeldung im Namen einer Gruppe mit mehreren Personen verpflichtet sich die Person, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Namen der Gruppe unterzeichnet/akzeptiert hat, allen Teilnehmern der Gruppe diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterzuleiten, und bestätigt, dass sie die Kriterien des Mindestalters/Gewichts erfüllen und dass jede Person physisch gesund ist. Er bestätigt darüber hinaus, dass er die Informationen zu Verantwortung bzw. Haftung der Teilnehmer an alle von ihm bzw. ihr angemeldeten Teilnehmer weitergegeben hat.

MEETINCS, der Veranstalter der Segway™-Aktivitäten, lehnt jede Haftung im Fall von Schäden, Personenschäden, insbesondere für diejenigen, die während der Benutzung eines Segway™ aufgetreten sind, ab, es sei denn, sie wurden durch ein schwerwiegendes Versäumnis der Fahrlehrer verursacht. Der Veranstalter lehnt jede Haftung im Fall der Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung oder anderen persönlichen Gegenständen ab. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Klagen gleich welcher Art gegen MEETINCS S.A. bzw. segwaytours.lu, und zwar sowohl hinsichtlich der sich für ihn ergebenden Haftpflicht als auch hinsichtlich etwaiger Kosten für ärztliche Behandlungen oder sonstiger Kosten. Durch seine Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Teilnehmer, dass er sich der vorangehenden Bestimmungen voll und ganz bewusst ist und dass niemand, weder ein Unternehmen noch eine andere Person, sich gegen MEETINCS bzw. segwaytours.lu wenden kann.“

Der Benutzer/Teilnehmer verpflichtet sich, im Fall eines Schadens, den er selbst bei einer Tour verursacht hat, beispielsweise an Personen, an Privateigentum (geparkten Fahrzeugen, Zäunen…), öffentlichem Eigentum (Hinweisschildern, Schäden am Boden…), anderen Benutzern/Teilnehmern, am vom Veranstalter gestellten Segway™, jeden Schaden mit dem Geschädigten (gegebenenfalls über seine Haftpflichtversicherung) zu regeln.
Der Benutzer/Teilnehmer haftet für Schäden, die er am Segway™ verursacht hat, sowie gegebenenfalls für die Zeit, in dem dieses nicht benutzt werden kann, oder den daraus entstehenden finanziellen Verlust. Unter einem Schaden sind die erforderlichen Reparaturkosten, die von einem unabhängigen Sachverständigen geschätzt werden, sowie die Kosten für den Verlust des Versicherungsbonus des Veranstalters bei seinem Versicherungsmakler zu verstehen. Im Fall des Totalschadens oder des Diebstahls eines Segway™ ist der gesamte Kaufpreis zu erstatten. Jeder Benutzer/Teilnehmer des Segway™ ist zivil- und strafrechtlich für Schäden haftbar, die er selbst verursacht oder die durch ihn bei der Teilnahme an einer Tour an Personen, Sachen oder immateriellen Werten verursacht wurden.

Der Benutzer/Teilnehmer erklärt, zu wissen, welcher Gesundheitszustand ihm die Benutzung des Segway™ verbieten würde. Bei der Benutzung des Segway™ und der Teilnahme befolgt der Benutzer/Teilnehmer die Anweisungen der Fahrlehrer. Der Veranstalter lehnt bei jedem Schaden, der durch die Nichtbefolgung der Anweisungen oder durch Verschulden eines anderen, durch unbeabsichtigte oder ungeeignete Bedienung des Segway™ entstanden ist, jedwede Haftung ab. Der Veranstalter lehnt ebenfalls jedwede Haftung für eine dritte Person ab.

  1. Werbung

Der Organisator, der eine Segway-Aktivität bei Segwaytours.lu bucht und diese ankündigen oder für diese Werbung machen möchte, verpflichtet sich, ausschließlich unsere Fotos zu verwenden, um unser Markenimage zu gewährleisten (Einhaltung der Anweisungen, Tragen eines Helmes, Verkehr auf zugelassenen Straßen usw.). Fotos und Logos werden auf Anfrage per E-Mail zugesendet. Wenn das Segwaytours-Logo auf einem Poster/Flyer (oder einem anderen Medium) erscheint, bedarf die Veröffentlichung unserer vorherigen Zustimmung.

Alle Fotos/Videos, ohne dass diese Aufzählung erschöpfend ist, die während beim Fahren mit einem Segway aufgenommen/gedreht wurden, dürfen vom Veranstalter zu Werbezwecken oder anderen Zwecken verwendet und veröffentlicht werden. Der Benutzer/Teilnehmer, der nicht wünscht, dass ein Bild verwendet wird, muss die Fahrlehrer umgehend darüber informieren.

  1. Salvatorische Klausel

Jede Änderung oder Abänderung des Vertrags bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Vereinbarung. Wenn eine der Vereinbarungen dieser Geschäftsbedingungen und der Allgemeinen Nutzungsbedingungen ungültig ist oder würde, ergibt sich daraus nicht, dass das gesamte Dokument ungültig ist. In diesem Fall wird die ungültige Vereinbarung geändert oder durch eine angemessene Vereinbarung ersetzt.

  1. Verschiedenes

Für jeden anderen, nicht in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen berücksichtigten Fall gilt das Gesetz. Einzig die Gerichte in Luxemburg sind zuständig.